Von einer oder mehreren Personen kann eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von mindestens 50.000 Euro gegründet werden. Das Aktienkapital wird in Aktien zu einen Nennwert von meistens mindestens fünf Euro ausgegeben. Bei einem Aktienkapital von 100000 Euro wird eine entsprechende Aktienanzahl ausgegeben. Das währen dann zum Beispiel für 100000 Euro, 5000 Aktien zu einem Nennwert von 20 Euro.
In Deutschland gibt es Aktien seit 1843. Der Grund für die Ausgabe von Aktien war dazu gedacht, große unternehmerischer Vorhaben in die Tat umzusetzen. Aktiengesellschaften entstanden für den Bau der Eisenbahn und auch Banken. Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 nahm die Anzahl der AGs stark zu. Rund 4500 Aktiengesellschaften waren es im Jahr 1900
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Für den Aktionär gibt es nach dem Aktiengesetz auch Rechte. Das ist das Vermögensrecht auf die Zahlung von Dividente sowie Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der Aktiengesellschaft. Weiterhin bestehen Mitgliedsrechte auf Teilnahme an der jährlich stattfindenden Hauptversammlung der AG, Stimmrecht in der Hauptversammlung, Informationsrecht und Kontrollrecht. Die AG als juristische Person haftet mit ihrem Vermögen für die Schulden der Gesellschaft. Das Risiko des Aktionärs beschränkt sich auf den Verlust des Aktienwertes. Rechtsgrundlage der AG ist das Aktiengesetz.
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