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Auch Rentner müssen Steuern zahlen, aber ab welcher Rentenhöhe. Jedem Rentner steht ein Freibetrag in Höhe von 7664 Euro im Jahr zu. Bei einem Rentenbeginn vor 2005 sind 50% der Rente steuerpflichtig. Ist der Rentenbeginn später erfolgt, erhöht sich der Prozentsatz um 2% für jedes Jahr. Er kann aber im Gegenzug Steuern absetzen. Bei der Steuererklärung sind die Ausgaben für die KFZ-Haftpflicht- Versicherung, die Unfallversicherung und ab 2009 die Krankenversicherung voll abzugsfähig. Auch Handwerkerrechnungen sind abzugsfähig. Die Rentenhöhe liegt bei Alleinstehenden bei 1500 und bei Verheirateten 3000 Euro. Liegt die Rente über dem 1500 bzw.3000 Euro sind Steuererklärungen fällig. Das ist bei den wenigsten Rentnern der Fall. Aber auch Nebeneinkünfte über 400 Euro und Einnahmen aus Kapitalerträgen, Mieten und Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Kapitalertrage sind bis 801 Euro bzw. 1600 Euro steuerfrei. Rentner die erstmals Renten beziehen sollten sich bei einem Steuerberater beraten lassen, ob sie zur Steuererklärung verpflichtet sind. Wenn sie steuerfrei bleiben, sollten sie beim Finanzamt eine Nichtveranschlagungsbescheinigung beantragen. Dann sind sie in der Regel auf Dauer von der Steuererklärung befreit.

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