Was Kunden beim Onlinebanking beachten müssen. Internetbetrüger entwickeln immer mehr Kreativität. Sie bauen Internet-Seiten von Banken nach und fordern die Kunden per E-Mail auf, ihre Zugangsdaten einzugeben. Das Angeln nach Passwörtern nennt man auch Phishing. Viren und Trojaner spähen auf der Festplatte nach den wertvollen Informationen. Ist der Schaden da, kommt die Frage auf, wer haftet: die Bank oder der Kunde? Die Rechtsgrundlage ist nicht ganz klar: Für eine Überweisung braucht die Bank einen korrekten Überweisungsauftrag. Doch ob ein korrekter Überweisungsauftrag ihres Kunden vorliegt, wenn dessen Daten missbraucht worden? Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Kunde allerdings, Sorgfaltspflichten zu erfüllen.Im Allgemeinen bestehen diese darin, die aktuellste Version des Internetbrowser, eine Firewall und ein Antivirenprogramm zu benutzen. Wenn ein Kunde merkt, dass er Opfer eines Betruges geworden ist, sollte er dreimal nacheinander die falsche Pin eingeben, um so den Zugang lahm zu legen. Dann sollte er seine Bank informieren und Anzeige erstatten. Die Geheimnummer Pin und Tan darf vom Kunden nicht aufgeschrieben werden. Eine elektronische Speicherung ist auch nicht zulässig. Bei der Online-Dateneingabe sollte niemand über die Schulter schauen. Kreditinstitute haben in Vergangenheit den Schaden meist freiwillig ersetzt. Es fehlen aber entsprechende Gerichtsurteile. Der Verbraucher hat keine Rechtssicherheit. In Zukunft können es die Banken auch ablehnen. Kunden sollten im Internet nie Passwörter preisgeben. Banken fragen nie danach.
Quelle: Saarbrücker Zeitung
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