Zollkontrollen an den Grenzen fallen weg, aber die Grenzen sind überall. Denn man muß auch auf Autobahnen auf Rastplätzen, an Grenzübergängen und Zügen überall kann der Zoll kontrollieren. Doch nicht nur bei der Ausreise sondern auch auf der Hinreise kontrolliert der Zoll. Man sollte wenn man kontrolliert wird und nach Bargeld gefragt werden, immer ehrlich sein. Verschweigt man, daß man Bargeld dabei hat und findet man dann bei Kontrolle doch welches, ist der Ärger vorprogrammiert. Man muß Beträge ab 10.000 Euro immer anmelden und zwar schriftlich. Dann kann man soviel Geld wie man möchte mit sich führen. Ab einem Betrag von 10.000 Euro muß man das Geld nicht nur anmelden, man muß auch die Herkunft und wohin das Geld gehen soll, lückenlos belegen und erläutern. Das gilt ebenso für Wertpapiere, Zinskupons, Reiseschecks, ebenso Edelmetalle, Schmuck, Uhren und Edelsteine. Nimmt man Geld und oder Wertgegenstände in Länder auserhalb der EU mit, dann ist es zwingend notwendig alles genau anzugeben. Man muss seinen Namen, seine Adresse, die geplanten Reisewege, und Verkehrsmittel. Auch muß man hier angeben, woher das Geld stammt und wofür es verwendet werden sollte, und wer es erhalten sollte, sprich Eigentümer und Empfänger. Das geschieht auch bei der Einreise von Drittländer in die EU. Kontrolliert werden kann zu Wasser, zu Lande und in der Luft.
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