Die Schufa prüft die Kreditwürdigkeit der Kunden. Im so genannten A-Verfahren gibt die Schufa an die kreditgebende Bank folgende Daten:Kreditinstitut, Anfragegrund, Herrn/Frau und Anschrift. Weiterhin werden angegeben die Geschäftsart, Kreditsumme, Laufzeit, Fälligkeit der ersten Rate, eventuelle Kündigung bei vertragswidrigen Verhalten eines Kunden, Kündigungsdatum, Erledigungsvermerk über Schuldenrückzahlung eines Kunden und eine Kontosperre.
Kaufen Sie im Versandhandel Ware im Ratenkauf ( B-Verfahren) werden nur negative Einträge wie Zwangsvollstreckung, Kontosperrung mitgeteilt. So entsteht ein Bild über die Zahlungsmoral des Kunden. Vermieter können von einen neuen Mieter eine Auskunft beantragen. Sie bekommen aber keine Auskunft über Guthaben und Einkünfte. Kredite, Zahlungsrückstand oder Zwangsmaßnahmen werden mitgeteilt. Beim Mieter sollten Sie eine schriftliche Erlaubnis zu einer Bankauskunft verlangen. Damit erfahren Sie ob regelmäßig Zahlungen eingehen. Das ist bei der Schufa nicht ersichtlich. Auf jeden Fall sollten Sie wissen, dass die Schufa bei Forderung einen Erledigungsvermerk macht. Die meisten Daten werden aber trotzdem erst nach drei Jahren gelöscht.
Girokonto und Daten Kreditkartenkonto werden sogar erst nach Auflösung in fünf Jahren gelöscht. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Bank, darf die Bank bis zur Erledigung keine Meldung an die Schufa machen. Ein negativer Eintrag bei der Schufa muss nicht immer eine Kreditablehnung bedeuten, wenn es einen entsprechenden Grund dafür gab. Sie sollten aber es selbst der Bank zuerst mitteilen, bevor sie es von der Schufa erfahren.